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LG Hamburg, 25.04.2006 - 312 O 286/06 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 25.04.2006 - 312 O 286/06
- LG Oldenburg, 02.11.2006 - 15 O 1938/06
- OLG Oldenburg, 24.05.2007 - 1 U 106/06
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 24.05.2007 - 1 U 106/06
Werbung eines Erdgaslieferanten mit der Aussage "Wer auf Erdgas umstellt, spart" …
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg im Beschluss vom 25.4.2006 (Az.: 312 O 286/06) wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass der Verfügungsbeklagten bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 EUR; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verboten wird, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere in der Werbung, zu behaupten, dass man generell bei einer Umstellung von einer Ölheizung auf eine Erdgasheizung spare bzw. dadurch "klar preiswerter" oder "günstiger" heize, insbesondere wenn dies wie in dem dem Beschluss des Landgerichts Hamburg angehefteten Prospekt geschieht.